Bei Zahnersatz tragen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Grundversorgung (Regelversorgung), wodurch die Funktionalität erhalten bzw. wieder hergestellt wird. Ästhetische Aspekte werden dabei allenfalls bis zu einem gewissen Grad berücksichtigt, z.B. in Form einer keramischen Verblendung der vorderen Zähne. Patienten, denen es wichtig ist, dass sich der Zahnersatz möglichst unauffällig einfügt, tragen die Mehrkosten selbst. Andere Leistungen, wie Zahnimplantate oder viele Wurzelbehandlungen, werden grundsätzlich nicht übernommen.
Dies kann besonders bei einer akut notwendigen Versorgung eine erhebliche finanzielle Belastung auf einen Schlag bedeuten. Patienten, die trotzdem alle Vorteile einer hochwertigen Behandlung für sich in Anspruch nehmen möchten, helfen wir mit unserem Finanzierungsservice. Zusammen mit einer renommierten Abrechnungsgesellschaft erarbeiten wir individuell auf Sie angepasste Finanzierungsmodelle. Gerne beraten wir Sie: Unter Tel. 05251-39590 können Sie ganz unkompliziert und unverbindlich einen Termin vereinbaren.